Foto (oben): „PIPPI LANGSTRUMPF“(S. Friedrich, C. Werner), ThS 2021
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Vorstand:

1. Vorsitzender: Peter Kratz
2. Vorsitzender: Andreas Klaue
Schriftführerin: Susanne Schmidt
Kassiererin: Regine Eisenblätter
Kassenprüferin: Sabine Deutscher
Kassenprüfer: Bernhard Stoll

Satzung des
„Förderverein des Theatersommers im Cluss-Garten Ludwigsburg e. V.“

1. Der Verein führt die Bezeichnung „Förderverein des Theatersommers im Cluss-Garten Ludwigsburg e. V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Ludwigsburg. Tag der Errichtung ist der 21.3.1999.

2.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3.
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des „Theatersommers im Cluss-Garten“. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§51ff AO).
Der Satzungszweck der ideellen und finanziellen Förderung des Theatersommers wird im Besonderen verwirklicht durch:
- die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den Theateraufführungen 
( z.B. Besuch von Proben und Diskussionsrunden) 
- die ehrenamtliche Pflege des Cluss-Garten Areals, in dem sich das Theater befindet 
- den Ausbau und die Pflege der Räume des Theatersommers 
- die aktive Unterstützung beim Aufbau eines Kindertheaters im Cluss-Garten
- Spenden und Mitgliedsbeiträge. 
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.
Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

5.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstands aufgrund eines Aufnahmeantrags. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Verein zu richten. Der Aufnahmeantrag Jugendlicher bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft wird beendet
 a) durch Tod
 b) durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand bis spätestens 30.9. 
und wird mit dem Ende des laufenden Jahres wirksam
 c) durch bei Vereinseintritt befristete Mitgliedschaft 
d) durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.

6.
Die Mindestmitgliedsbeiträge werden in der Hauptversammlung festgesetzt.
Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und 
sein Stimmrecht auszuüben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

7.
Die Organe des Vereins sind:
 1. der Vorstand
,  2. die Hauptversammlung, 
 3. der Beirat.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorsitzende
 – 2. Vorsitzende
 – Kassierer
- Schriftführer
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten.Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein allein vertreten. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Der Beirat soll für den Verein die Schirmherrschaft übernehmen. Er setzt sich aus mindestens 5 Personen des öffentlichen Lebens zusammen. Die Berufung der Mitglieder des Beirates erfolgt durch den Vorstand des Vereins. Die Amtsdauer ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Mitglieder des Beirates können ihre Mitgliedschaft im Beirat des Fördervereins widerrufen, wenn dieser Wunsch dem Vorstand bei der Jahreshauptversammlung schriftlich vorliegt. Der Beirat hat die Aufgabe den Verein in der Öffentlichkeit zu werben und sich für die Interessen des Vereines einzusetzen. Die Mitglieder des Beirates werden zur Jahreshauptversammlung eingeladen und genießen dasselbe Abstimmungsrecht wie alle anderen Vereinsmitglieder. Sollte der Beirat zu einem speziellen Thema zusammentreten, ist über diese Versammlung eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschrift ist von dem in der Versammlung gewählten Versammlungsleiter zu unterzeichen. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig werden, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen.

8.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jeweils bis zum 31.12. des neuen Geschäftsjahres statt. Sie ist vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens 14 Tage vorher durch Rundschreiben unter Angabe der Tagesordnung oder durch Veröffentlichung in den Vereinsnachrichten.
Die Tagesordnung hat zu erhalten:
a) Erstattung des Jahres- und Kassenberichtes durch den 1. Vorsitzenden und den Kassierer.
b) Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung der Vorsitzenden und des Kassierers
d) Beschlussfassung über Anträge
e) Neuwahlen
f) Verschiedenes
Über die in der Versammlung, sowie über die in einer Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Versammlungsleiter tätig werden, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt ebenfalls 
mindestens 14 Tage vorher nach den oben genannten Bedingungen.

9.
Mindestens einmal im Jahr hat die Prüfung der Kasse und der Belege auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit zu erfolgen. Diese Prüfung ist durch zwei Kassenprüfer vorzunehmen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Kassenprüfer sind verpflichtet, der Hauptversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu berichten.

10.
Bei Auflösung des Vereins sollen die vorhandenen Mittel dem Träger des Scala-Theaters Ludwigsburg zufließen, der es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.

11.
Satzungsänderungen bedürfen 3/4 der Stimmen, von den bei der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Der 1. und 2. Vorsitzende werden ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen das Registergericht die Eintragung in das Vereinsregister oder das Finanzamt für Körperschaften die Anerkennung als gemeinnützig abhängig macht, soweit diese Abänderungen sich nicht auf die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, über die bei Wahlen und Beschlüssen notwendigen Mehrheiten und über den Anfall des Vereinsvermögens bei der Auflösung beziehen.

Adresse:
Förderverein des Theatersommers im Cluss-Garten e.V. 
c/o Scala Kultur gGmbH,
Stuttgarter Str. 2
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/388145 (Theaterbüro) – Tel. 0163/2007992 (1. Vorstand Peter Kratz)
E-Mail: foerderverein@theatersommer.net
Bankverbindung:
IBAN: DE80 6045 0050 0000 0464 28 / BIC: SOLADES1LBG