Foto (oben): „Der Widerspenstigen Zähmung“ (D.Gantner, F.Esposito, G.d.Carlo), ThS 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GeltungsbereichDie allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Scala Kultur Theatersommer gGmbH (nachfolgend Theatersommer genannt) und seinen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom Theatersommer herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines –ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich der Theatersommer bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt der Theatersommer keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
3.1. Der Telefonservice ist zu den in den Veröffentlichungen des Theatersommers angegebenen Zeiten erreichbar.
3.2. Die Abend/Tageskasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die nachfolgende Vorstellung sowie Gutscheine verkauft. Die Abend/Tageskasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.
4. Reservierungen
3.2. Die Abend/Tageskasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die nachfolgende Vorstellung sowie Gutscheine verkauft. Die Abend/Tageskasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.
4.1. Informationen über telefonische und Online Kartenreservierungen sind auf unseren Internetseiten und in den Veröffentlichungen des Theatersommers aufgeführt.
Reservierte Karten sind grundsätzlich bis spätestens eine halbe Stunde vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen und abzuholen.
5. Online TicketsReservierte Karten sind grundsätzlich bis spätestens eine halbe Stunde vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen und abzuholen.
5.1. Vertragliche Beziehung durch Online Ticketkauf
Durch den Kauf eines Online Tickets kommen in Bezug auf den Theaterbesuch vertragliche Beziehungen zwischen dem Ticketkäufer (Kunde) und dem Theatersommer zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“).
Mit dem Verkauf der Eintrittskarte kommt ein Eintrittskarten-/bzw. Veranstaltungsvertrag mit dem Theatersommer zustande.
5.2. Abwicklungsvertrag
Gleichzeitig mit dem Online-Ticketkauf (s.o.: Ziff. 1) kommt zwischen dem Endkunden und dem Theatersommer ein Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“).
5.3. Alle Preise sind Vertragsbestandteil
Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise und Bearbeitungsgebühren. Bearbeitungs– und Versandgebühren werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und dem Theatersommer.
5.4. Tickets nur an Endkunden / kein Weiterverkauf
Tickets werden nur an Endkunden verkauft. System- und Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufs sind im Preis inbegriffen.
Der Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Theatersommers zulässig.
5.5. Richtigkeit und Vollständigkeit
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Theatersommer schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
5.6. Keine Rückerstattung, wenn ….
Online Tickets, die nicht am Veranstaltungstag eingelöst wurden, sind nicht auf andere Tage übertragbar, wenn die Vorstellung stattgefunden hat. Die Kosten werden nicht zurückerstattet! Bei Verlust der E-mail-Bestätigung für Online-Tickets besteht keine Anrecht auf Besuch der Vorstellung.
5.7. Rückerstattung ja, wenn ….
Sollte die Vorstellung aufgrund höherer Gewalt (z.B. unzumutbarer Witterungsbedingungen, Krankheit der Darsteller) nicht stattfinden, gibt es ein Anrecht auf Rückerstattung der Online Tickets. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Kunde den Theatersommer innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder per Email benachrichtigt, dass eine Rücküberweisung gewünscht wird. Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich nur durch eine Banküberweisung (keine Barauszahlung!). Nach der Frist von sieben Tagen bleiben die bereits gekauften Online Tickets bis zum Ende der Saison gültig und können nach telefonischer Reservierung eingelöst werden. Eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.
5.8. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB.
Bei Theateraufführungen handelt es sich um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen. Tickets/Karten solcher Veranstaltungen unterliegen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Online-Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Theatersommer bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten. Der Theatersommer hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behält der Theatersommer weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren.
5.9. Umbuchungen
Umbuchungen bereits gekaufter Karten sind nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Ticket möglich. Fünf Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin sind grundsätzlich keine Umbuchungen mehr möglich.
5.10. Stornierungen
Stornierungen und Rückerstattungen bereits gekaufter Karten sind grundsätzlich nicht möglich. Eventuelle Ausnahmen müssen uns via EMail geschildert werden und können nicht garantiert werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Ticket an.
5.11. Bestätigung gilt als Eintrittskarte
Nach dem Kauf sendet der Theatersommer dem Käufer eine Bestätigung des Online Ticket Kaufs zu, auf der sich alle Informationen befinden. (Anzahl der Karten, Buchungsnummer, Datum, etc.).
Diese Betätigung ist Ihre Eintrittskarte, muss beim Theaterbesuch am Abriss vorgezeigt werden und wird von uns geprüft.
5.12 Mahnungen, Mahngebühren bei nicht ausgeführten Lastschriften
Der Online-Ticketkäufer gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug. In diesem Falle erhebt der Theatersommer für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von € 3,00. Mahnschreiben können insoweit auch per Email erfolgen.
5.13. Beim Kauf eines Online-Tickets willigt der Kunde automatisch und jederzeit widerruflich ein, durch den Theatersommer durch seinen Newsletter über weitere Angebote informiert zu werden.
6. Eintrittspreise und ErmäßigungenDurch den Kauf eines Online Tickets kommen in Bezug auf den Theaterbesuch vertragliche Beziehungen zwischen dem Ticketkäufer (Kunde) und dem Theatersommer zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“).
Mit dem Verkauf der Eintrittskarte kommt ein Eintrittskarten-/bzw. Veranstaltungsvertrag mit dem Theatersommer zustande.
5.2. Abwicklungsvertrag
Gleichzeitig mit dem Online-Ticketkauf (s.o.: Ziff. 1) kommt zwischen dem Endkunden und dem Theatersommer ein Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“).
5.3. Alle Preise sind Vertragsbestandteil
Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise und Bearbeitungsgebühren. Bearbeitungs– und Versandgebühren werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und dem Theatersommer.
5.4. Tickets nur an Endkunden / kein Weiterverkauf
Tickets werden nur an Endkunden verkauft. System- und Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufs sind im Preis inbegriffen.
Der Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Theatersommers zulässig.
5.5. Richtigkeit und Vollständigkeit
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Theatersommer schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
5.6. Keine Rückerstattung, wenn ….
Online Tickets, die nicht am Veranstaltungstag eingelöst wurden, sind nicht auf andere Tage übertragbar, wenn die Vorstellung stattgefunden hat. Die Kosten werden nicht zurückerstattet! Bei Verlust der E-mail-Bestätigung für Online-Tickets besteht keine Anrecht auf Besuch der Vorstellung.
5.7. Rückerstattung ja, wenn ….
Sollte die Vorstellung aufgrund höherer Gewalt (z.B. unzumutbarer Witterungsbedingungen, Krankheit der Darsteller) nicht stattfinden, gibt es ein Anrecht auf Rückerstattung der Online Tickets. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Kunde den Theatersommer innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder per Email benachrichtigt, dass eine Rücküberweisung gewünscht wird. Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich nur durch eine Banküberweisung (keine Barauszahlung!). Nach der Frist von sieben Tagen bleiben die bereits gekauften Online Tickets bis zum Ende der Saison gültig und können nach telefonischer Reservierung eingelöst werden. Eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.
5.8. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB.
Bei Theateraufführungen handelt es sich um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen. Tickets/Karten solcher Veranstaltungen unterliegen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keinem sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Online-Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Theatersommer bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten. Der Theatersommer hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behält der Theatersommer weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren.
5.9. Umbuchungen
Umbuchungen bereits gekaufter Karten sind nur in Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Ticket möglich. Fünf Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin sind grundsätzlich keine Umbuchungen mehr möglich.
5.10. Stornierungen
Stornierungen und Rückerstattungen bereits gekaufter Karten sind grundsätzlich nicht möglich. Eventuelle Ausnahmen müssen uns via EMail geschildert werden und können nicht garantiert werden. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Ticket an.
5.11. Bestätigung gilt als Eintrittskarte
Nach dem Kauf sendet der Theatersommer dem Käufer eine Bestätigung des Online Ticket Kaufs zu, auf der sich alle Informationen befinden. (Anzahl der Karten, Buchungsnummer, Datum, etc.).
Diese Betätigung ist Ihre Eintrittskarte, muss beim Theaterbesuch am Abriss vorgezeigt werden und wird von uns geprüft.
5.12 Mahnungen, Mahngebühren bei nicht ausgeführten Lastschriften
Der Online-Ticketkäufer gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug. In diesem Falle erhebt der Theatersommer für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von € 3,00. Mahnschreiben können insoweit auch per Email erfolgen.
5.13. Beim Kauf eines Online-Tickets willigt der Kunde automatisch und jederzeit widerruflich ein, durch den Theatersommer durch seinen Newsletter über weitere Angebote informiert zu werden.
6.1. Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen de Theatersommers ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es dem Theatersommer vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen.
6.2. Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende bis 30 Jahre sowie Personen im sozialen Jahr können bei Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis erhalten. Sollte am Vorstellungstag kein Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis vor Ort nachbezahlt werden.
6.3. Ermäßigungen für Schwerbehinderte werden gegen Vorlage des amtlichen Ausweises ab einem Behinderungsgrad von 80% gewährt. Rollstuhlfahrer erhalten freien Eintritt, wenn eine Reservierung vorliegt. Begleitpersonen von Schwerbehinderten können Karten zum ermäßigten Preis erhalten, wenn der Ausweis des Behinderten ein „B“ für die notwendige Begleitperson ausweist. Ist im Ausweis kein „B“ vermerkt, muss der volle Kartenpreis entrichtet werden. Diese Regelung gilt auch im Kindertheater.
6.4. Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Kartenkaufs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.
6.5. Ermäßigungen können vom Theatersommer jederzeit geändert werden. Der Theatersommer ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Im Online-Kartenverkauf besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.
7. Rückgabe Eintrittskarten6.2. Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende bis 30 Jahre sowie Personen im sozialen Jahr können bei Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis erhalten. Sollte am Vorstellungstag kein Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung vorgelegt werden, muss die Differenz zum Vollpreis vor Ort nachbezahlt werden.
6.3. Ermäßigungen für Schwerbehinderte werden gegen Vorlage des amtlichen Ausweises ab einem Behinderungsgrad von 80% gewährt. Rollstuhlfahrer erhalten freien Eintritt, wenn eine Reservierung vorliegt. Begleitpersonen von Schwerbehinderten können Karten zum ermäßigten Preis erhalten, wenn der Ausweis des Behinderten ein „B“ für die notwendige Begleitperson ausweist. Ist im Ausweis kein „B“ vermerkt, muss der volle Kartenpreis entrichtet werden. Diese Regelung gilt auch im Kindertheater.
6.4. Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Kartenkaufs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.
6.5. Ermäßigungen können vom Theatersommer jederzeit geändert werden. Der Theatersommer ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Im Online-Kartenverkauf besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.
7.1. Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
7.2. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
7.3. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
8. Abbruch - Absage der Vorstellung7.2. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
7.3. Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
8.1. Der Theatersommer behält sich vor, bei schlechter Witterung den Beginn der Aufführung zu verschieben, bzw. die Aufführung zu unterbrechen. Die Entscheidung darüber, ob eine Vorstellung stattfindet oder abgesagt wird, wird erst unmittelbar zum geplanten Vorstellungsbeginn von der Intendanz/künstlerischen Leitung getroffen.
8.2. Sollte die Vorstellung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. unzumutbarer Witterungsbedingungen) abgebrochen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Wird die Vorstellung in der ersten Hälfte der Aufführung abgebrochen, erhalten die Zuschauer „Regenfreikarten“ für eine weitere Vorstellung desselben Stückes. Muss die Vorstellung danach abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Regenfreikarten. Diese Regelung gilt für alle Karten (Online Tickets, Gutscheine).
8.3. „Regenfreikarten“ sind nur auf andere Stücke übertragbar, wenn weniger als drei Vorstellungen des abgebrochenen Stückes verbleiben. Nicht in Anspruch genommene Regenfreikarten/Geschenkgutscheine/Online Tickets verlieren am Ende der Saison ihre Gültigkeit.
9. Einlass zu den Aufführungen8.2. Sollte die Vorstellung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. unzumutbarer Witterungsbedingungen) abgebrochen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Wird die Vorstellung in der ersten Hälfte der Aufführung abgebrochen, erhalten die Zuschauer „Regenfreikarten“ für eine weitere Vorstellung desselben Stückes. Muss die Vorstellung danach abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Regenfreikarten. Diese Regelung gilt für alle Karten (Online Tickets, Gutscheine).
8.3. „Regenfreikarten“ sind nur auf andere Stücke übertragbar, wenn weniger als drei Vorstellungen des abgebrochenen Stückes verbleiben. Nicht in Anspruch genommene Regenfreikarten/Geschenkgutscheine/Online Tickets verlieren am Ende der Saison ihre Gültigkeit.
9.1. Der Theatergarten ist in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet. Die Sitzplätze können ca. 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn eingenommen werden (Kindertheater 15 Minuten vor Beginn).
9.2. Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
9.3. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher kann ein Einlass nach Beginn der Vorstellung nicht garantiert werden. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Wir bemühen uns, können allerdings nach Vorstellungsbeginn keinen Sitzplatz mehr garantieren.
10. Fundsachen9.2. Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
9.3. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher kann ein Einlass nach Beginn der Vorstellung nicht garantiert werden. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Wir bemühen uns, können allerdings nach Vorstellungsbeginn keinen Sitzplatz mehr garantieren.
10.1. Gegenstände jeder Art, die im Theatergarten gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Kassenpersonal abzugeben.
10.2. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Kassenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
10.3. Die Gegenstände werden zunächst beim Theatersommer aufbewahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist je nach Wert an das öffentliche Fundbüro gegeben oder vernichtet. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an den Theatersommer zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.
11. Hausrecht10.2. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Kassenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
10.3. Die Gegenstände werden zunächst beim Theatersommer aufbewahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist je nach Wert an das öffentliche Fundbüro gegeben oder vernichtet. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an den Theatersommer zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.
11.1. Der Theatersommer übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
11.2. Der kommerzielle bzw. gewinnorientierte Weiterverkauf ist nicht gestattet.
11.3. Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
11.4. Die Mitnahme von Speisen in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
11.5. Das Rauchen ist nur im Foyerbereich gestattet.
11.6. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Gelände sofort ohne Umwege zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
12. Bild- und/oder Tonaufnahmen11.2. Der kommerzielle bzw. gewinnorientierte Weiterverkauf ist nicht gestattet.
11.3. Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
11.4. Die Mitnahme von Speisen in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
11.5. Das Rauchen ist nur im Foyerbereich gestattet.
11.6. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Gelände sofort ohne Umwege zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
12.1. Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht erlaubt.
12.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theatersommer eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
12.3. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
13. Haftung12.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theatersommer eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
12.3. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher auf dem Gelände und in den Räumen des Theatersommers erleidet, haftet die Scala Kultur Theatersommer gGmbH, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personen- und Sachschäden, die durch höhere Gewalt oder eigenes fahrlässiges Handeln verursacht werden (zum Beispiel Verschmutzung von Kleidungsstücken, Ausrutschen bei Regen, Astbruch, Gewitter etc.) übernehmen wir keine Haftung.
14. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Ludwigsburg.